Aufgabenbereiche

Die Aufgaben der Umweltverwaltung sind im Gesetz vom 29. März 2016 zur Reorganisation der Umweltverwaltung festgehalten.

Aufgabenbereiche

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat die Verwaltung folgende Aufgaben im Umweltbereich:

  • Sensibilisierung, Schulung, Information und Beratung zu Umweltthemen für die verschiedenen gesellschaftlichen Akteure;
  • Förderung und Management von freiwilligen Initiativen;
  • Identifizierung, Beschreibung, Bewertung und Überwachung der Veränderungen des Zustands der Umwelt und der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt;
  • Konzeption, Förderung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Plänen und Programmen;
  • Durchführung von Recherchen, Projekten und Analysen;
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von rechtlichen, regulatorischen und administrativen Anforderungen;
  • Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen, regulatorischen und administrativen Anforderungen;  
  • Die Entwicklung und Förderung der Bedingungen für den Betrieb von Einrichtungen und das Durchführen von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umwelt unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken und Praktiken;
  • Die Umsetzung der nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, einschließlich der Bewilligungs-, Benachrichtigungs-, Genehmigungs- oder Registrierungsverfahren;
  • Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Behebung von Umweltschäden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen in diesem Bereich zuständigen nationalen und internationalen Institutionen;
  • Die Förderung der Qualität der Verfahren, Analysen und Inventare.


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