Umweltamt // Die Luxemburger Regierung
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Covid-19: Änderungen im Bereich der genehmigungspflichtigen Betriebe, des Abfalls, der industriellen Emissionen und der Störfallverordnung während des Notstands
Aufgrund des von der Luxemburger Regierung ausgerufenen Notstands und den diesbezüglichen Bestimmungen aus dem Règlement grand-ducal modifié du 18 mars 2020 portant introduction d'une série de mesures dans le cadre de la lutte contre le Covid-19 wurden in verschiedenen Bereichen der Umweltgesetzgebung Fristen für die Dauer des Notstands ausgesetzt.
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Kontrolle des grenzüberschreitenden Abfalltransportes
Im Rahmen der "Freisener Gespräche" führte die Umweltverwaltung, in Zusammenarbeit mit der luxemburgischen Verkehrspolizei, sowie der deutschen Landespolizei aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland und dem Bundesamt für Güterverkehr, am 24ten Oktober 2019 eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs auf der A1 auf der Aire de Wasserbillig durch.
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Ozon - Überschreitung der europäischen Informationsschwelle von 180 µg/m3
Hiermit wird bekannt gegeben, dass, aufgrund der aktuellen Wetterlage, die Ozonkonzentration die "Informationsschwelle“ von 180 µg/m3, so wie sie in der großherzoglichen Verordnung vom 2. April 2003 über die Anwendung der Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft definiert wird, überschritten hat.
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Sommerperiode - Informationsmitteilung in Bezug auf die Konzentration des bodennahen Ozons
Hiermit wird bekannt gegeben, dass, aufgrund der aktuellen Wetterlage, die Ozonkonzentration die "Informationsschwelle" von 180 μg/m3, so wie sie in der großherzoglichen Verordnung vom 2. April 2003 über die Anwendung der Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft definiert wird, überschritten hat.