Kontrollen und Inspektionen

Die Mission der Kontroll- und Inspektionsabteilung (UCI) ist die Kontrolle und das Eingreifen im Rahmen der Umweltgesetzgebung, die in den Zuständigkeitsbereich des Umweltamts fällt. So fallen unter anderem die Vollstreckung von Sanktionen und administrative Maßnahmen, die Schließung eines Betriebs oder einer Anlage sowie die administrative und materielle Durchführung des Schließungsverfahrens in ihren Zuständigkeitsbereich.

Die Beamten dieser Einheit haben die Funktion von Kriminalpolizisten und können bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen geltende Gesetze und Verordnungen auch strafrechtliche Verfahren einleiten.

Bei der Ausübung ihrer Missionen orientiert sich die UCI an der Empfehlung 2001/331/CE vom 4. April 2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, welche Mindestkriterien für Umweltkontrollen in den Mitgliedsstaaten vorsieht.

 

Im Umweltbereich akkreditierte Personen

Beschwerden

Die Kontroll- und Inspektionsabteilung des Umweltamts ist für die Verwaltung und Bearbeitung von Beschwerden zuständig, die Bereiche betreffen, in denen das Umweltamt über eine Kontrollbefugnis verfügt. Hierzu zählen:

  • Lärmbekämpfung;
  • die Bekämpfung der Luftverschmutzung;
  • die Abfallentsorgung;
  • klassifizierte Einrichtungen;
  • Inverkehrbringen und/oder Verwendung chemischer Substanzen und Gemische;
  • Biozidprodukte.

Formular für administrative Beschwerden