Chemische Substanzen und Produkte

Die Abteilung für chemische Substanzen und Produkte des Umweltamtes  Chemikalien und Produkte der Umweltverwaltung ist zuständig für die diesbezüglichen Gesetzgebungen und für das Inverkehrbringen bestimmter Biozid-Produkte.
Neben den Befugnissen zur Umsetzung der REACH-, CLP- und PIC-Vorschriften ist die Umweltbehörde auch für die Anwendung bestimmter Regelungen zuständig:

  • Biozid-Produkte
  • die Präsenz bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHs)
  • die Präsenzbestimmter Stoffe in Altfahrzeugen
  • persistente organische Schadstoffe,
  • die Kontrolle bestimmter Lacke und Farben,
  • die Geräte, die zur Verwendung außerhalb von Gebäuden bestimmt sind,
  • die Kontrolle von Produkten, die dauerhaft ozonabbauende Stoffe emittieren,
  • das Inverkehrbringen von Produkten, die fluorierte Treibhausgase emittieren,
  • die Präsenz bestimmter Chemikalien in Verpackungen,
  • das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren, die geringe Mengen gefährlicher Stoffe enthalten,
  • das Verbot der Ausfuhr und Lagerung von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen