Die Abteilung für chemische Substanzen und Produkte des Umweltamtes Chemikalien und Produkte der Umweltverwaltung ist zuständig für die diesbezüglichen Gesetzgebungen und für das Inverkehrbringen bestimmter Biozid-Produkte.
Neben den Befugnissen zur Umsetzung der REACH-, CLP- und PIC-Vorschriften ist die Umweltbehörde auch für die Anwendung bestimmter Regelungen zuständig:
- Biozid-Produkte
- die Präsenz bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHs)
- die Präsenzbestimmter Stoffe in Altfahrzeugen
- persistente organische Schadstoffe,
- die Kontrolle bestimmter Lacke und Farben,
- die Geräte, die zur Verwendung außerhalb von Gebäuden bestimmt sind,
- die Kontrolle von Produkten, die dauerhaft ozonabbauende Stoffe emittieren,
- das Inverkehrbringen von Produkten, die fluorierte Treibhausgase emittieren,
- die Präsenz bestimmter Chemikalien in Verpackungen,
- das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren, die geringe Mengen gefährlicher Stoffe enthalten,
- das Verbot der Ausfuhr und Lagerung von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen