Ozon - Überschreitung der europäischen Informationsschwelle von 180 µg/m3

Sommerperiode - Informationsmitteilung in Bezug auf die Konzentration des bodennahen Ozons

Hiermit wird bekannt gegeben, dass, aufgrund der aktuellen Wetterlage, die Ozonkonzentration die "Informationsschwelle“ von 180 µg/m3, so wie sie in der großherzoglichen Verordnung vom 2. April 2003 über die Anwendung der Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft definiert wird, überschritten hat.

In der Tat belief sich die Ozonkonzentration, welche die Umweltverwaltung am 25.07.2019 um 10:00 Uhr (UTC) an der Messstation von Beckerich gemessen hat, auf 192 µg/m3.

Infolgedessen wurde der Informationszustand in Bezug auf den Ozon für das gesamte Land ausgerufen.

Die Überschreitung dieser Informationsschwelle bedeutet, dass ein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit von besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppen besteht. Dies betrifft insbesondere ältere Personen, Kinder und Patienten mit Atem- und Herzbeschwerden.

Diesen Personen wird empfohlen, insbesondere zwischen 12:00 Uhr und 24:00 Uhr, intensive physische Anstrengungen im Freien zu meiden. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass im Inneren der Gebäude die Ozonkonzentrationen generell auf die Hälfte reduziert sind.

Die Symptome, welche je nach Person und Anfälligkeit verschieden sind, können folgende sein:

  • Reizung von Augen und Rachen;
  • Verringerung der Atemfunktion;
  • Vermehrung der Atemwegsinfektionen;
  • Kopfschmerzen;
  • vermehrtes Auftreten von Asthmaanfällen;
  • Verminderung der sportlichen Leistungen.

Es wird daran erinnert, dass das Umweltamt mithilfe eines automatisierten Netzwerkes der Fernüberwachung der Luftqualität kontinuierliche Messungen, unter anderem der Konzentration des bodennahen Ozons, vornimmt. Hierzu wurde eine interaktive Kartografie eingerichtet, welche es erlaubt sich in Echtzeit über den Stand der Konzentration bestimmter relevanter Luftschadstoffe in Kenntnis zu setzen. Sie kann auf dem Internetportal www.emwelt.lu eingesehen werden.

Da der Straßenverkehr und der Gebrauch organischer Lösungsmittel zu den wichtigsten Quellen der umweltschädlichen Vorläufergase (nämlich der Stickoxide und der flüchtigen organischen Verbindungen) gehören, welche zur exzessiven Bildung von Ozon führen, sind folgende Bestimmungen im Kampf gegen die hohen Ozonkonzentrationen anzuwenden:

  1. verbindliche Bestimmungen:
    • Beschränkung der Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge auf den Autobahnen auf 90 km/h (gemäß Artikel 156bis der Straßenverkehrsordnung) ab 160 µg/m3.
  2. empfohlene Vorkehrungen:
    • nicht das Auto sondern die öffentlichen Transportmittel benutzen;
    • jegliche Nutzung von Fahrzeugen mit hohen Abgaswerten, insbesondere solcher ohne Katalysator und alter Fahrzeuge mit Dieselmotor, vermeiden;
    • den Gebrauch von Farbe und anderen Produkten, welche organische Lösungsmittel enthalten, vermeiden.

Mitgeteilt von Umweltamt

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