Nationales Konzept für die Abnahme von Grünschnitt in Ausarbeitung

Die aktuelle Heckenschnittsaison beginnt am 1. Oktober 2016 und endet am 28. Februar 2017. Die Umweltverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien weder ökologisch, noch wirtschaftlich sinnvoll ist und zudem laut dem Abfallgesetz seit 1994 untersagt ist.

Geduldet ist das Verbrennen nur in Ausnahmefällen, wie zur Bekämpfung von gefährlichen und hoch infektiösen Parasiten und um die Ausbreitung von Pflanzenkrankheiten im Wein- und Obstbau zu verhindern.

Derzeit arbeitet die Umweltverwaltung mit einem spezialisierten Büro an einem Konzept, um eine landesweite und kohärente Logistik für größere Mengen an Grünschnitt, die im landwirtschaftlichen Bereich sowie beim Obst- oder Weinanbau anfallen, aufzubauen. Dieses soll den Belangen der verschiedenen Betriebe Rechnung tragen. In die Erarbeitung des Konzeptes werden alle betroffenen Gremien, wie zum Beispiel die Gemeinden, die Syndikate, die Betreiber von Zwischenlagern und Behandlungsanlagen sowie auch die Abfallproduzenten eingebunden.

Nationale Logistik ab März 2017

Diese Logistik soll mittelfristig ab März 2017 umgesetzt werden und keine zusätzlichen Kosten für die Verursacher des Grünschnitts verursachen. Ziel des Konzepts ist es, eine moderne, energetisch sinnvolle und umweltfreundliche Nutzung des Rohstoffs Grünschnitt sicherzustellen: der Grünschnitt soll entweder im natürlichen Kreislauf wiedergenutzt oder als Ersatz für fossile Energieträger eingesetzt werden.

Übergangslösungen sind vorgesehen

Bis zur Umsetzung des Konzepts werden kurzfristige Übergangslösungen auf die Beine gestellt. Sobald diese bereit stehen, wird den betroffenen Kreisen eine Mitteilung zukommen, um sie über die genauen Modalitäten in Kenntnis zu setzen.

Sollte bis dahin an einzelnen Anfallstellen keine direkte Lösung zur Verfügung stehen, um den anfallenden Hecken- oder Baumschnitt weiter zu verarbeiten, wird empfohlen, diesen in der Nähe der Anfallstelle an einem für die Abholdienste leicht zugänglichen Weg zwischenzulagern.

Privathaushalte sollten sich an ihre Gemeinde wenden

Für Privatleute gilt nach wie vor, dass Grünschnitt an erster Stelle eigenkompostiert werden sollte, da die Kompostierung im eigenen Garten oder im „Bongert“ den Nährstoffkreislauf vor Ort verbessert und den Aufwand für die Einsammlung und den Transport über öffentliche Abfuhren erspart. Als Alternativen stehen die regionalen Kompostanlagen und Recyclingzentren sowie auch die kommunalen dezentralen Sammelstellen zur Verfügung. Privathaushalte sollten sich bei ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Gemeindesyndikat informieren.

Mehrere Organisationen, Firmen oder auch Beschäftigungsinitiativen bieten zusätzlich landesweit kostengünstig den Verleih von Häckslern oder teilweise auch eine komplette Verarbeitung mitsamt Abtransport der Anfälle vor Ort an. Anhand einer Internetrecherche (gelbe Seiten) oder einem Anruf bei den verantwortlichen Institutionen und Gemeinden kann auf entsprechende Organisationen verwiesen werden.

Weitere Informationen können bei den lokalen Förstern und der Umweltverwaltung (Tel.: 40 56 56-614; Email: stephanie.goergen@aev.etat.lu) eingeholt werden.


Communiqué par: Administration de la nature et des forêts / Administration de l‘environnement

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