DNA-Test an Schafsriss bei Kayl: Kein Wolf, dafür ein Haushund verantwortlich

In der Nacht vom 26. September 2015 wurde nahe Kayl ein Schaf gerissen und halb verzehrt.

Der Schäfer verliert zwar regelmäßig Schafe an Haushunde; diese töten jedoch meist die Schafe nur, fressen sie aber nicht auf. Da im "Département de la Meuse" seit Monaten Wölfe geortet werden, konnte in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden, dass ein Wolf verantwortlich für die Tat war, auch wenn die Naturverwaltung auf Grund einiger Merkmale am Kadaver eher von einem Hund ausging. Um ganz sicher zu sein, wurden Abstriche aus den Bisswunden an das Senckenberg-Institut bei Frankfurt/Main geschickt, zwecks genetischer Untersuchung.

Das Resultat, welches jetzt vorliegt, ist eindeutig: bei dem Raubtier, welches das Schaf gerissen hatte, handelt es sich um einen Haushund. Auch bei einem rezenten Wolfsverdacht im Saarland waren die Schuldigen Haushunde gewesen; vier Schafe hatten sie dort erbeutet. Laut Aussagen des Senckenberg-Instituts sind bei vielen der von ihnen untersuchten Proben aus ganz Deutschland die Schuldigen Haushunde, und nicht Wölfe oder Luchse.

Diese Tatsache zeigt sehr gut, dass Haushunde für Schafs- und Ziegenhalter ein weit größeres Problem darstellen können, als wilde Beutegreifer. Denn wird im Falle eines Schadens durch einen Wolf oder Luchs der Besitzer des gerissenen Tieres vom Staat entschädigt – so wie es auch in Luxemburg der Fall wäre – so ist dies bei Haushunden in der Regel nicht der Fall, weil der Hundebesitzer nicht ermittelt werden kann.

Leider streunen in letzter Zeit vermehrt Haushunde ohne Besitzer in den ehemaligen Tagebaugebieten im Süden Luxemburgs umher. Nicht nur Schafe oder Ziegen sind hier gefährdet, sondern auch Wildtiere wie Rehe oder Hasen können Haushunden zum Opfer fallen. Zudem stellen Hunde eine ernst zu nehmende Störung für bedrohte Bodenbrüter, wie die seltene Heidelerche dar, die nur noch in den Tagebaugebieten vorkommt. Das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur und die Naturverwaltung appellieren an alle Hundebesitzer, vor allem größerer Rassen, ihre Tiere nicht alleine herumlaufen zu lassen, vor allem nicht nachts, und an die Belange der Nutztierhalter zu denken. In Naturschutzgebieten wie der Düdelinger Haard oder dem Gielebotter bei Differdingen ist es ohnehin verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

Communiqué par le ministère du Développement durable et des Infrastructures / Administration de la nature et des forêts

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