Kontrolle des grenzüberschreitenden Abfalltransportes

Im Rahmen der "Freisener Gespräche" führte die Umweltverwaltung, in Zusammenarbeit mit der luxemburgischen Verkehrspolizei, sowie der deutschen Landespolizei aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland und dem Bundesamt für Güterverkehr, am 24ten Oktober 2019 eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs auf der A1 auf der Aire de Wasserbillig durch. Insgesamt wurden 58 Lastkraftwagen kontrolliert, und 39 Verstöße gegen die Vorschriften (Bsp.: Bereifung, Borddokumente, Ladungssicherung) wurden festgestellt, geahndet und gebührenpflichtig verwarnt.

  1. ©Administration de l'environnement

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Schwerpunkt der Kontrolle für die Umweltverwaltung war der grenzüberschreitende Abfalltransport (=Transport von nicht mehr für den ursprünglichen Gebrauch geeigneten Stoffen oder Güter). Ein besonderes Augenmerk wurde auf die nötigen Genehmigungen und Begleitpapiere gelegt, welche gemäß europäischem Recht bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen benötigt werden.

Seitens der Umweltverwaltung wurden 6 Lastkraftwagen kontrolliert, die Metallschrott und Holzabfälle transportiert haben. Bezüglich des grenzüberschreitenden Abfalltransports wurden keine Verstöße festgestellt.

Warum werden solche Kontrollen durchgeführt?

Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des nationalen Inspektionsplanes, welches jedes Land auf Grund der Bestimmungen der europäischen Abfallverbringungsverordnung erstellen muss. Sie ermöglichen

  • das Verhindern und Ermitteln illegaler Abfallverbringungen,
  • die sichere und effiziente Handhabung und Behandlung gefährlicher Abfälle, deren Transport limitiert werden muss,
  • eine Optimierung der Abfallbehandlungsprozesse.

Die Kontrollen von Verbringungen können dabei die Einsichtnahme in Unterlagen, Identitätsprüfungen und gegebenenfalls die Kontrolle der Beschaffenheit der Abfälle umfassen.

 

Pressemitteilung des Umweltamtes

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