Kontrolle des grenzüberschreitenden Abfalltransportes

Die Umweltverwaltung – in Zusammenarbeit mit der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – führte am 20. Juli 2018 eine Kontrolle der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen (Transport von nicht mehr für den ursprünglichen Gebrauch geeigneten Stoffen oder Güter) an der Autobahn Dudelange-Zoufftgen durch.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die nötigen Genehmigungen und Begleitpapiere gelegt, welche gemäß europäischem Recht bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen benötigt werden.

Insgesamt wurden 16 Lastwagen kontrolliert. 18 Verstöße wurden dabei festgestellt und gebührenpflichtig verwarnt.

Warum werden solche Kontrollen durchgeführt?

Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des nationalen Inspektionsplanes, welches jedes Land auf Grund der Bestimmungen der europäischen Abfallverbringungsverordnung erstellen muss. Sie ermöglichen:

  • das Verhindern und Ermitteln illegaler Abfallverbringungen;
  • die sichere und effiziente Handhabung und Behandlung gefährlicher Abfälle, deren Transport limitiert werden muss;
  • eine Optimierung der Abfallbehandlungsprozesse.

Die Kontrollen von Verbringungen können dabei die Einsichtnahme in Unterlagen, Identitätsprüfungen und gegebenenfalls die Kontrolle der Beschaffenheit der Abfälle umfassen.

Pressemitteilung der Zoll-und Verbrauchersteuerverwaltung/ Umweltverwaltung

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